Vergütungen und Honorar-Verordnung

Die Vergütung unserer Tätigkeiten

Für Tätigkeiten ist die aktuelle Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) maßgebend und bindend.
Darüber hinaus sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich.

Die StBGebV sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:

Wertgebühr

Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat.

Beispiele:
Finanzbuchhaltung > Jahresumsatz Einkommensteuererklärung > Summe der positiven Einkünfte

Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

Zeitgebühr

Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist.

Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.

Sie beträgt in Abhängigkeit des Qualifizierungsgrades des Bearbeiters € 60,00 bis € 150,00 je Stunde.

Pauschales Honorar

Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

Die Vereinbarung ist schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.

Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.