Gebühren & Honorar
Unsere Gebühren
Für meine Tätigkeiten ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) vom 01. Juli 2020 maßgebend und bindend. (einsehbar unter www.steuerberaterkammer-berlin.de) Darüber hinaus sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich.
Ein persönliches Kennenlernen in Verbindung mit einem Erstgespräch bieten wir Ihnen natürlich kostenfrei an und freuen uns darauf Sie in unserer Kanzlei zu empfangen.
Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat.
Beispiele:
Finanzbuchhaltung --> Jahresumsatz Einkommensteuererklärung --> Summe der positiven Einkünfte.
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.
Sie beträgt in Abhängigkeit des Qualifizierungsgrades des Bearbeiters € 42,00 bis € 100,00 je Stunde.
Pauschalhonorar
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.
Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.